Kostenerstattung bei Fahrten

Im Blog „Lehrerzimmer“ von Herrn Rau gibt es einen Artikel über die mangelnde Kostenerstattung bei schulischen Fahrten.
Die dort beschriebene Praxis kenne ich auch aus meiner Zeit am staatlichen Gymnasium. Man hat mir mal den Tipp gegeben, dass man die Fahrt vom Chef anordnen lassen soll, weil sie dann voll bezahlt wird. Ich konnte es aber nicht ausprobieren und jetzt hab ich das Problem nicht mehr. Mein (kirchlicher) Arbeitgeber übernimmt ohne Murren die Fahrtkosten, wenn man den Antrag einreicht. Ich habe bisher schon zwei Abschlussfahrten abgerechnet und immer die Kosten für Fahrt, Unterkunft mit Halbpension, Eintritte (also den Teilnehmerpreis) und das gekürzte (wegen Halbpension) Reisetagegeld bekommen – und das nicht wie früher beim Freistaat nach langer Wartezeit, sondern immer gleich mit der nächsten Gehaltszahlung. So geht auch.