„Eine Gefährdungsbeurteilung ist vor Tätigkeitsaufnahme, baulichen Änderungen, Änderungen im Arbeitsablauf, bei Unfällen und Beinahe-Unfällen durchzuführen.“ (Broschüre der Unfallkasse Nord für Technik-Unterricht)
Diese Vorschrift ist mir im Prinzip ja nicht neu, weil wir immer schon dafür sorgen mussten, dass weder wir noch andere beim Arbeiten oder Experimentieren gefährdet werden. Gerade die Verwendung von Gefahrstoffen bei Versuchen in Chemie und die damit verbundenen Pflichten bei Gefährungsbeurteilung und Ersatzstoffprüfung könnten einen schon manchmal auf die Idee bringen, dass ein Video von diesem Versuch doch auch ganz ok wäre.
In Schleswig-Holstein scheint man nun diese bürokratischen Aufgaben von den Lehrkräften weg zu speziell dafür zuständigen Stelle. So könnte diesem Bericht nach demnächst dafür ein Regierungssekretär zuständig sein, der hier die Lehrkräfte entlastet. Wenn diese Pläne umgesetzt werden, hoffe ich, dass Bayern da nachzieht. Jede Verwaltungsaufgabe, die man als Lehrer nicht machen muss, schafft Zeit für die pädagogische Arbeit.