Der Sprecher des VBE Landesverbands Baden-Württemberg hat in dieser Erklärung mit dem folgenden Zitat aus meiner Sicht eine wichtige Frage auf den Punkt gebracht: „Wenn jetzt wieder einmal diskutiert wird, dass die von manchen als zu viel empfundenen Schulferien berufstätige Eltern und Alleinerziehende wegen der unsicheren Betreuung ihrer Kinder in Bedrängnis bringen, darf man dabei nicht ganz aus den Augen verlieren, dass nicht nur nach dem Grundgesetz und der Landesverfassung die Erziehung der Kinder – und damit auch deren Betreuung – zunächst einmal das Recht und die Pflicht der Eltern ist“