Zeugnisbemerkungen

Ich habe vorher die Entwürfe der Zeugnisbemerkungen meiner Abschlussklasse fertig gestellt. Es ist schon hart, wenn man sieht wie austauschbar Bemerkungen dadurch werden, dass man nur juristisch abgesicherte Formulierungen verwenden will.
Mir stellt sich allerdings seit den ersten von mir geschrieben Zeugnisbemerkungen die Frage, was eine Bemerkung als Wortgutachten noch wert ist, wenn sie keine Sätze enthalten darf, die das berufliche Fortkommen behindern. Warum darf eine Stelle, der man das Zeugnis später vorlegen muss nicht wissen, wie man an einer Schule gearbeitet hat und nicht nur mit welchem Ergebnis. Vielleicht wäre es ja ganz interessant zu wissen, wenn ein Schüler ein Zwischenzeugnis und diverse Schulaufgaben/Elternbriefe im Verlaufe eines Schuljahres nicht mehr finden kann. Es wäre sicher auch interessant zu wissen, wenn jemand nur Texte und Hefteinträge auswendig lernt, aber den Inhalt dabei nicht durchdringt. So kann man zwar auch einigermaßen gute Noten einheimsen, aber viel Verständnis für ein Fach hat man dann nicht. Schade finde auch, dass man nicht schreiben darf, dass jemand immer Migräne hatte, wenn schwere Exen zu befürchten waren.
Ja es gäbe so vieles, das ich in den letzen Jahren in den Zeugnissen gerne geschrieben hätte, aber nicht schreiben durfte. Vielleicht hätten wir dann auch weniger Probleme an den Schulen. Denn dann wäre das Benehmen und Lernverhalten an der Schule auch für das Leben später von größerer Bedeutung – vielleicht sogar von größerer Bedeutung als die Note…