Einen interessanten Artikel gibts bei Lehrer-online.de. Hier wird im Fall des Monats Juni 07 der Fall betrachtet, dass eine Schülerin einen Mitschnitt des Unterrichts (natürlich heimlich) bei YouTube eingestellt hat. Es werden rechtliche Folgen und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt. Es findet sich dort immerhin der Satz „Heimliche Videoaufnahmen von Lehrkräften stellen eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und unter Umständen auch eine Straftat dar.“ Somit aus meiner Sicht für Lehrer aber auch Schüler bestimmt eine interessante Lektüre.