Urheberrecht schlägt Datenschutz – der Schultrojaner

heute Vormittag habe ich bei einen Artikel gelesen, dessen Inhalt mich vollkommen fassungslos macht:

Nicht dass es mich erstaunen würde, dass die Verlage weiterhin alles versuchen, um aus ihren alten Materialien noch Kapital zu schlagen oder neu aufgemachte Dinge teuer zu verkaufen…
Leider erstaunt es mich auch kaum, dass es offensichtlich im Bildungssektor keinem der verantwortlichen Politiker auffällt, was er da unterschrieben hat, wenn sogar ich beim einmaligem Lesen der jetzt veröffentlichten Vertragsbedingungen schwere Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßgkeit und Rechtmäßgkeit habe. Mir ist jedenfalls folgendes unklar:

  • Warum erlaube ich einem Firmenvertreter der anderen Vertragspartei, meine Computer mit einer Software zu durchsuchen? (bzw. verpflichte sogar meine Mitarbeiter diese Software zu installieren)
  • Warum lege ich mich als Staat bereits vertraglich fest, was bei Verstößen passieren soll? (Diziplinarische Maßnahmen)
  • Warum informiere ich die Schulen nicht angemessen über die Verträge?
  • Warum gelten Datenschutz und Mitbestimmungsrechte plötzlich nicht mehr, wo es um einfache Kontrollmaßnahmen geht?

In jedem Fall muss man sich so kaum wundern, wenn die Beamer und Whiteboards im Unterricht nicht noch mehr genutzt werden, wenn in Zukunft jeder Kollege Angst haben muss, dass er wegen Digitalisierung einer Druckkopiervorlage belangt wird, die auf einem Computer entdeckt wird…

Vielleicht sollte man in Zukunft eher in diese Richtung planen:

  • Für ein Schulbuch, das an einer Schule verwendet wird sind alle Kopien und digitale Verwendungen von Abbildungen und Texten aus dem Buch im Preis der Anschaffung eines Klassensatzes Schülerbücher enthalten
  • Für Kopien aus anderen Quellen gibt es weiterhin Beschränkungen und eine pauschale Abgabe
  • Es wird generell im Urherberrecht nicht mehr zwischen digitaler und Papierkopie unterschieden. Jede Kopiervorlage kann auch digital gespeichert und bearbeitet werden. Das Recht auch mit dem Computer zu tun, was mit Schere und Kopierer erlaubt ist, ist im Preis und in der Abgabe fär Kopierer und Scanner enthalten.
  • Für Filme und Bilder wird Unterricht generell als „Nicht-Öffentliche-Vorführung“ festgesetzt. Somit können auch gekaufte Filme und Aufnahmen aus dem TV ohne Probleme eingesetzt werden.

Damit wäre dann endlich eine klare Regelung für Schulen da, die auch ohne Juristen zur Auslegung funktionieren sollte. Zudem wäre es auch bei den Anschaffungen transparenter, wenn man wirklich nur noch Preise vergleichen muss und nicht auch noch seitenlangen, klein geschiebene Nutzungsbedingungen.